Öffentlichkeitsarbeit Teil I So informieren Sie als Betriebsrat KollegInnen und Öffentlichkeit
Das Seminar erfüllt gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG die Kriterien der Erforderlichkeit, sofern die vermittelten Kenntnisse nicht anderweitig erworben wurden.
“Das Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, deren Ziel es ist, die Arbeit des Betriebsrats besser und transparenter darzustellen. Information und Kommunikation sind dabei unverzichtbar. Das gilt insbesondere für die Darstellung der Betriebsratsarbeit innerhalb des Betriebs. Wir zeigen Ihnen, wie es geht.
Sie lernen, welche Anlässe in der Betriebsratstätigkeit für die Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats genutzt werden können. Durch praktische Übungen erfahren Sie, wie Informationen über die Tätigkeit des Betriebsrats ““zeitgemäß““ aufbereitet und vermittelt werden können. Dadurch lernen Sie, die Belegschaft durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu mehr Mitarbeit und Interesse anzuregen.“
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