Abbau von Personal und betriebsbedingte Kündigungen
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle Betriebsratsmitglieder, die noch kein entsprechendes Seminar zu diesem Thema besucht haben, gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Das Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die über Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht verfügen und sich in ihrem Betrieb mit Personalabbau auseinandersetzen müssen oder in absehbarer Zeit mit einem Personalabbau rechnen.
Sie können beurteilen, wann ein Personalabbau eine Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG darstellt, und sind in der Lage, die umfangreichen Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte dabei sach- und fachgerecht auszuüben. Sie lernen die Verfahren zur Aufstellung von Interessenausgleich und Sozialplan unter Berücksichtigung der im SGB III vorgeschriebenen Förderungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit kennen. Sie kennen die Neuregelungen im Kündigungsschutzgesetz bei der Sozialauswahl und können die Interessen der betroffenen ArbeitnehmerInnen bei betriebsbedingten Kündigungen vertreten.
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