Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II So setzen Sie Arbeitnehmerschutzrechte erfolgreich durch
“Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: ““Grundkenntnisse im Arbeitsrecht, gerade auch im Bereich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sind für eine ordnung
“Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits das Seminar ““Arbeitsrecht Teil I““ besucht haben und sich nun darüber informieren wollen, welche besonderen Arbeitnehmer-Schutzrechte im Arbeitsrecht verankert sind.
Sie lernen wichtige Teilbereiche des Arbeitsrechts von Entlohnungsfragen bis hin zu besonderen Arbeitnehmer-Schutzvorschriften kennen. Damit schaffen Sie wichtige Voraussetzungen dafür, dass der Betriebsrat die Einhaltung der Arbeitnehmer-Schutzrechte wirksam überwachen und damit durchsetzen kann.“
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