Arbeitsrecht für den Personalrat
Allgemeines Arbeitsrecht füt Mitglieder von Personalvertretungsorganen im öffentlichen Dienst
In diesem Seminar werden, für Personalratsmitglieder (und Mitglieder anderer Vertretungsorgane im öffentlichen Dienst), Kenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts vermittelt. Personalratsmitglieder benötigen ja nicht nur Kenntnisse zum PersVG (wie wir sie in unseren PersVG-Seminaren vermitteln), sondern darüber hinaus auch zum allgemeinen Arbeitsrecht (Kündigung, Tarifrecht, Entgelt .....); denn der Personalrat muß sich ja u.a. in Mitbestimmungsfällen inhaltlich positionieren und seinen Standpunkt arbeitsrechtlich fundieren/begründen. PersVG-Kenntnisse alleine genügen dabei nicht bzw. bilden nur den ersten Baustein. Zwar stellen wir auch in unseren 2-tägigen PersVG-Seminaren zahlreiche Bezüge zum allgemeinen (d.h. über das PersVG hinausgehenden) Arbeitsrecht her, in diesem Seminar hier steht jedoch das allgemeine Arbeitsrecht absolut im Vordergrund (nicht das PersVG), so wie es Personalratsmitglieder vor Ort benötigen. PersVG-Kenntnisse werden bei diesem Seminar indessen vorausgesetzt. Das Seminar eignet sich daher insbesondere auch (allerdings nicht nur) für Teilnehmer, die unser PersVG-Seminar bereits besucht haben.
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