Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritte Schulung zur sachkundigen Person gemäß § 3 Abs. 3 BetrSichV
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs - und Instandhaltungspersonal@@@@In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 Abs. 3 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer
Rechtliche Grundlagen und DIN -Normen@@@@Unfallverhütungsvorschriften, Betriebssicherheitsverordnung@@@@Anforderungen an Leitern und Tritte@@- Instandhaltung und Reparaturen@@@@Prüfung von Leitern und Tritte@@- Umgang mit Leitern@@@@Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen, @@@@Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers@@@@Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch@@
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