Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan Ihre Rechte als Betriebsrat
Für alle Betriebsräte sind die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse gem. § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich.
Dieses Seminar richtet sich an Betriebsratsmitglieder, deren Betrieb jetzt oder in absehbarer Zeit von einer Betriebsänderung betroffen sein wird und die ihre Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte verantwortungsvoll wahrnehmen wollen. Das Führen von entsprechenden Verhandlungen gehört genauso dazu wie die Mitbestimmung bei der Aufstellung eines Sozialplans.
Sie können erkennen, wann eine Veränderung im Betrieb eine Betriebsänderung im Sinne des BetrVG darstellt. Sie sind vertraut mit der neuen Rechtslage bei betriebsbedingten Kündigungen. Sie erlangen Sicherheit für die Beratung einer Betriebsänderung und die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über einen Interessenausgleich bzw. Sozialplan. Dadurch können Sie die umfangreichen Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei Betriebsänderungen komplett ausüben und Nachteile für die ArbeitnehmerInnen weitgehend verhindern.
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