Betriebsverfassungsrecht Teil II Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für diesen Personenkreis gem. § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich, ohne dass es einer näheren Darlegung bedarf. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhi
“Dieses Seminar wendet sich an neu gewählte, wieder gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder und Ersatzmitglieder, die bereits das Seminar ““Betriebsverfassungsrecht Teil I““ besucht haben oder über entsprechendes Wissen verfügen und ihre Grundkenntnisse in wichtigen Bereichen der Mitbestimmung wie personellen und sozialen Angelegenheiten vervollständigen wollen.
In Teil II des Grundlagen-Seminars erweitern Sie Ihr Wissen um weitere wichtige Bereiche der betrieblichen Mitbestimmung (Einstellungen, Kündigungen, soziale Mitbestimmung). Der Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen wird Ihnen darüber hinaus wertvolle Anregungen für Ihre praktische Arbeit vermitteln. Sie wissen, wann sich der BR beraten lassen kann, wie Sie Ihre Beteiligungsrechte durchsetzen können, und erhalten Ansatzpunkte für eine wirkungsvolle Zusammenarbeit mit anderen Gremien der Betriebsverfassung.“
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