Brandschutzbeauftragte 1. Lehrgangswoche in Hamburg
Der VdS-Lehrgang *Brandschutzbeauftragte* wird gemeinsam mit der vfdb nach dem Ausbildungsmodell der CFPA Europe (europäischer Zusammenschluss von nationalen Brandschutzorganisationen) durchgeführt. Danach dauert die Ausbildung für Personen ohne Vorkenntnisse 100 Unterrichtsstunden. Für Personen mit bestimmten Vorkenntnissen (technische Berufsausbildung oder praktische Tätigkeit im Brandschutz über einen gewissen Zeitraum oder VdS-Lehrgänge) wird der hier vorgestellte zweiwöchige Lehrgang angeboten. Die Kurse finden in Gruppen mit üblicherweise nicht mehr als 25 Teilnehmern statt und können wochenweise einzeln belegt werden. Nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung erhält der Teilnehmer ein VdS-Zertifikat und ein CFPA-Diplom. Beide Dokumente zusammen werden in Deutschland nur von VdS Schadenverhütung vergeben.
Des Weiteren bieten wir den speziellen Lehrgang Brandschutzbeauftragte für Krankenhäuser an.
Der Brandschutzbeauftragte ist eine vom Arbeitgeber bestellte Person, um diesen in Fragen des Brandschutzes zu unterstützen und zu beraten. So kann der Arbeitgeber seiner Verantwortung für den Brandschutz (§ 3 ArbSchG, § 618 Abs. 1 BGB, § 62 Abs. 1 HGB) nachkommen und Aufgaben, die er selbst nicht wahrnehmen kann, an eine geeignete Person delegieren - den Brandschutzbeauftragten.
Typische Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind beispielsweise das Aufstellen bzw. Aktualisieren der Brandschutzordnungen, die Überwachung der Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen im Betrieb und die Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln.
Maßgebliche Organisationen, insbesondere die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb), empfehlen in ihren Richtlinien (z. B. vfdb-Richtlinie *Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten*) für viele Einrichtungen aus Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbereichen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Bei der individuellen Prämiengestaltung einer Feuerversicherung können organisatorische Brandschutzmaßnahmen (z. B. Rauchverbot, Schweißerlaubnis, Brandschutzkontrollen etc.) sowie die Bestellung eines qualifizierten Brandschutzbeauftragten eine positive Bewertung finden. Neben den Empfehlungen gibt es auch gesetzliche Forderungen, die die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vorschreiben, z. B. für Industriebauten, Verkaufsstätten und teilweise in Krankenhäusern.
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