Das Umweltschadensgesetz
Informationsveranstaltung
Das Umweltschadensgesetz (USchadG) ist am 14. November 2007 mit der Umsetzung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie in Kraft getreten. Es gilt rückwirkend für Umweltschäden, die nach dem 30. April 2007 eingetreten sind. Aus diesem Gesetz ergibt sich für das Unternehmen bei bestimmten Tätigkeiten eine verschuldensunabhängige Haftung (Gefährdungshaftung), wenn dadurch Schäden an der Biodiversität, Gewässern und Böden eintreten. Die von der verschuldensunabhängigen Haftung betroffenen Tätigkeiten werden in der Anlage 1 des USchadG festgelegt. Diese Tätigkeiten umfassen u. a. die Herstellung, Verwendung, Lagerung, Verarbeitung und innerbetriebliche Beförderung von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen sowie den Betrieb von Anlagen, für die eine Genehmigung gemäß der IVU-Richtlinie notwendig ist. Die am 06.01.2011 in Kraft getretene neue IVU-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EG über Industrieemissionen) bezieht weitere Kategorien von Tätigkeiten ein und verschärft grundwasser- und bodenschutzrechtliche Pflichten.
Ziel des USchadG ist es, den Verursacher von Umweltschäden haftbar zu machen. In dieser halbtägigen Informationsveranstaltung informieren wir Sie u. a. über die Pflichten des Unternehmens, die Vermeidung und Prävention von Umweltschäden und die Möglichkeiten der Versicherbarkeit.
Inhalt:
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Sinn und Zweck des Umweltschadensgesetzes
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Aufbau des Gesetzes (u. a. Anlage 1 - berufliche Tätigkeiten)
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Informations-, Gefahrenabwehr- und Sanierungspflicht
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Gefährdungen / Risiken / Prävention
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Möglichkeiten der Versicherbarkeit
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Erfahrungsaustausch
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