Der Betriebsübergang nach § 613a BGB am: 31.12.2010 um: 08:30
booklooker.de - Der Flohmarkt für Bücher

freie Seminardatenbank und Kommunikationsplattform v.1.0

12 Gäste online

0 Users online
Kontakt|Nutzungsbedingungen|Impressum|Disclaimer|Sitemap  
 Suchen:
Dieser Seminar wurde oder wird schon abgehalten. Hier finden Sie weitere Seminare des Anbieters. Weitere Einträge
Konzernrechnungslegung nach HGB und IFRS (inkl. de...Updating Your SQL Server ® 2005 Skills to SQL Serv...Uprading your SQL Server 2000 Skills to SQL Server...Querying and Processing SQL Server Data Using Micr...
Kategorie:
Finanzen/Recht
offene Seminare

Der Betriebsübergang nach § 613a BGB

Der Betriebsübergang nach § 613a BGB. Die arbeitsrechtlichen Folgen.

Von einem Betriebs(teil)übergang spricht man, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil eines Unternehmens auf ein anderes Unternehmen übertragen wird. Dieses kann sowohl für den Betriebsveräußerer als auch den Betriebserwerber als auch für die betroffenen Arbeitnehmer vielfältige Auswirkungen haben. In diesem Zusammenhang stellen sich eine ganze Reihe von Fragen:  Wann liegt überhaupt ein Betriebsübergang vor und welche Folgen knüpfen sich daran? Unter welchen Voraussetzungen kann der veräußernde Arbeitgeber Arbeitsverhältnisse beenden oder durch Änderungskündigung verändern? Was kann der erwerbende Arbeitgeber tun? Welche Rechte haben die Arbeitnehmer? Was geschieht mit Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen? Welche Rolle hat der Betriebsrat? Das Seminar (Seminarleiterin bzw. Dozentin ist eine erfahrene Arbeitsrichterin) behandelt die Kernfragen des Betriebsübergangs unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs. Zur Erläuterung werden Fallbeispiele herangezogen, die zum Erfahrungsaustausch und zur Diskussion anregen sollen.

Mehr ...

Veranstalter:
Veranstaltungsort:
Berlin
Land:
Aland Islands
Anfang
Fri, Dec 31, 2010 um 08:30 Uhr
Ende
Fri, Dec 31, 2010 um 16:15 Uhr
Preis:
138,- Euro (brutto) €

Wenn nichts anderes steht, sind die Preise als Bruttopreise zu verstehen.

eBay 3...2...1...meins!