Der Betriebsübergang nach § 613a BGB
Der Betriebsübergang nach § 613a BGB. Die arbeitsrechtlichen Folgen.
Von einem Betriebs(teil)übergang spricht man, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil eines Unternehmens auf ein anderes Unternehmen übertragen wird. Dieses kann sowohl für den Betriebsveräußerer als auch den Betriebserwerber als auch für die betroffenen Arbeitnehmer vielfältige Auswirkungen haben. In diesem Zusammenhang stellen sich eine ganze Reihe von Fragen: Wann liegt überhaupt ein Betriebsübergang vor und welche Folgen knüpfen sich daran? Unter welchen Voraussetzungen kann der veräußernde Arbeitgeber Arbeitsverhältnisse beenden oder durch Änderungskündigung verändern? Was kann der erwerbende Arbeitgeber tun? Welche Rechte haben die Arbeitnehmer? Was geschieht mit Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen? Welche Rolle hat der Betriebsrat? Das Seminar (Seminarleiterin bzw. Dozentin ist eine erfahrene Arbeitsrichterin) behandelt die Kernfragen des Betriebsübergangs unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs. Zur Erläuterung werden Fallbeispiele herangezogen, die zum Erfahrungsaustausch und zur Diskussion anregen sollen.
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