Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil I So können Sie als Betriebsrat helfen
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse können bei gegebenem Anlass im Betrieb gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. gemäß § 96 Abs. 4 SGB IX erforderlich sein. In größeren Betrieben ist der Besuch einer Schulung dieses Inhalts für zumindest ein BR-Mitglied
Durch den Einfluss von Alkohol und Suchtmitteln am Arbeitsplatz steigt die Anzahl der Arbeitsunfälle und krankheitsbedingten Fehlzeiten um ein Vielfaches. Durch Verbote ist das Problem nicht zu lösen. Das Seminar richtet sich daher an alle Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, in deren Betrieben Alkohol- und Suchtprobleme auftreten.
In dieser W.A.F.-Betriebsräte-Fortbildung lernen Sie, wie Sie Suchtkrankheiten erkennen. Sie erhalten auch wertvolle Anregungen, wie Sie in Ihrem Betrieb gegensteuern können. Wir erläutern Ihnen, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, bereits erkrankten Mitarbeitern den Arbeitsplatz zu erhalten. Sie lernen die Möglichkeiten und Grenzen kennen, durch Verbote vorzubeugen.
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