EU-Kraftfahrer Weiterbildung / Lkw Modul 4: Schaltstelle Fahrer - Dienstleister, Imageträger, Profi (Termin auf Anfrage)
Hintergrund: Die Anforderungen an Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist.
Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE, die diese vor dem 10.09.2009 erworben haben, besteht eine sog. Besitzstandsregelung, das heißt, diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Diese muss erstmalig bis zum 10.09.2014 (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) absolviert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenso grundsätzlich alle 5 Jahre fortlaufend nach Erwerb der Grundqualifikation, die ab dem 10.09.2009 für alle Neuerwerber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE verpflichtend wird.
Zielgruppe: (Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.
Mehr ...