Mediation im Betrieb Teil I Mittel zur Konfliktlösung durch den Betriebsrat
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse können für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein.
“Das Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder, vor allem an Betriebsratsvorsitzende, deren Stellvertreter und freigestellte Betriebsratsmitglieder. Angesprochen sind alle Betriebsratsmitglieder, die in der Konfliktbearbeitung besonders engagiert sind und in betrieblichen Streitfällen durch Verständigung zu tragfähigen Lösungen beitragen wollen.
Sie lernen mit der Mediation eine seit Jahren bewährte Methode kennen, die Konflikte durch Verständigung klärt und dauerhafte, tragfähige Lösungen möglich macht. Durch Mediation können Sie als Betriebsrat die Konfliktparteien Schritt für Schritt zu einer Einigung führen. Sie lernen, eine ““vergiftete““ Gesprächsatmosphäre zu entschärfen und Stück für Stück in eine konstruktive Verhandlungssituation überzuleiten. Dadurch können Sie auch angemessen mit Beschwerden von Arbeitnehmern umgehen und die Kollegen und Kolleginnen kompetent unterstützen, wenn Sie zur Vermittlung hinzugezogen werden sollen. Durch die Mediation hat der Betriebsrat auch die Möglichkeit, arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen zu verhindern oder ein Einigungsstellenverfahren überflüssig zu machen.“
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