Mobbing Teil II So erkennen und verhindern Sie Diskriminierung am Arbeitsplatz
“Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Seminar zum Thema ““Mobbing““ kann nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Der Betriebsrat benötigt Grundwissen, um im Konfliktfall unverzüglich in einer sowohl für die A
Für alle Teilnehmer, die an Teil I teilgenommen haben und sich intensiver mit dem Themenbereich Mobbing und Diskriminierung befassen möchten. Insbesondere werden Kenntnisse vermittelt, die der Vorbeugung und Abwehr von Mobbing dienen.
In diesem Aufbauseminar werden Ihnen praxiserprobte Ansatzpunkte zur Verhinderung bzw. Bewältigung von Mobbing am Arbeitsplatz vermittelt. Sie erhalten Anregungen für die Erarbeitung einer Betriebsvereinbarung zur Mobbingabwehr im Betrieb. Darüber hinaus lernen Sie, durch Gespräche mit Mobbingopfern und Tätern sowie Vorgesetzten und dem Arbeitgeber aktiv zur Lösung der Probleme beizutragen.
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