Nachqualifizierung für Altenpflegekräfte
Als Voraussetzung zur Übernahme von Leitungsfunktionen in ambulanten Pflegediensten.Bislang war es Altenpflegekräften in NRW nicht möglich einen ambulanten Pflegedienst zu leiten. Die Krankenkassen haben seit dem 1.1.2006 eine Rahmenvereinbarung getrof
Inhalte (exemplarisch):
Gemäß §5 Abs. 1 Rahmenvertrag KK auf Landesebene, in Ergänzung zu §§ 132, 132a Abs. 2 SGB V
- Absaugen u. Beatmung inklusive spezieller Anatomie
- Beatmungsgerät: Überwachung u. Bedienung
- Trachealkanülen: Pflege und Wechsel
- Drainagen: Überwachung und Überprüfung
- Wundmanagement
- Infusionen und Portsysteme
- Intramuskuläre Injektionen
- Spezielle Krankenbeobachtung und das Einleiten von Notfallmaßnahmen
- Magensonde: Legen und Wechseln
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