Prüfen elektrischer Anlagen
Gilt auch als Vorbereitungskurs für die Anerkennung als Sachverständiger gemäß Richtlinien VdS 2228
Fehlerhafte elektrische Anlagen können zu Bränden führen. Elektrizität zählt mit zu den häufigsten Brandursachen bei Schadenfeuern. Deswegen stellen regelmäßige Prüfungen der elektrischen Anlagen einen wichtigen Beitrag zur Schadenverhütung dar. Feuerversicherer können mit dem Versicherungsnehmer vereinbaren, dass die elektrischen Anlagen regelmäßig von einem VdS-anerkannten Sachverständigen geprüft werden – Klausel 3602 „Elektrische Anlagen“. Die Anerkennung dieser Prüfer erfolgt nach den Richtlinien VdS 2228 „Anerkennung als Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen“. Dieser Lehrgang vertieft Themen, die auf jahrzehntelangen Erfahrungen aus Anlagenrevisionen nach Klausel 3602 basieren. Diese Revisionen stellen vor allem eine Kontrolle brandschutztechnischer Maßnahmen dar, die in VdS-Richtlinien, DIN- und DIN VDE-Normen sowie Forderungen der BG-Vorschriften BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ festgelegt sind. Für die Anerkennung zum Sachverständigen nach VdS 2228 ist unabhängig von diesem Lehrgang eine gesonderte Auftragserteilung notwendig. Die Teilnahme an der Sachverständigenprüfung setzt diese Auftragserteilung voraus. Weiterhin muss betont werden, dass der Lehrgang keinesfalls die persönliche Vorbereitung des Teilnehmers auf die Sachverständigenprüfung ersetzt; es besteht jedoch die Möglichkeit, im Anschluss an den Lehrgang Fragen zu den Prüfungsthemen zu diskutieren.
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