Rechtssicherheit im Gefahrstoffmanagement
Nach § 11 EfbV und § 6 TgV behördlich genehmigter Lehrgang; gilt auch für betriebliche Abfallbeauftragte und Fortbildung in Anlehnung an TRGS 520.
Der Umgang mit Gefahrstoffen erstreckt sich heutzutage auf nahezu sämtliche Unternehmensbereiche. Nach dem Gefahrstoffrecht ergeben sich zahlreiche Forderungen zum Schutz der Beschäftigen, die mit Gefahrstoffen umgehen.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen neben den Neuerungen im Abfallrecht das Wissen, um selbstständig das Gefahrstoffkataster und Betriebsanweisungen erstellen zu können.
Inhalt:
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Umsetzung der Abfallnachweisführung in Betrieben
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Dokumentation von Gefahrstoffen und gefährlichen Abfällen
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Neuerungen im Abfallrecht
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Gefahrstoffmanagement (Gefahrstoffkataster, Betriebsanweisungen und Unterweisungen)
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Exkursion: Chemisch-Physikalische Abfallbehandlung, Nehlsen GmbH & Co. KG
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