Schulung von Personen nach Kapitel 1.3 ADR (Beauftragte und sonstige verantwortliche Personen) (20. - 21.10.2011)
Das Gefahrgutrecht fordert, dass alle an der betrieblichen
Gefahrgutkette beteiligten Personen über einen Schulungsnachweis
verfügen.
Neben dem so genannten Gefahrgutbeauftragten sind also unter Umständen
eine Vielzahl weiterer Funktionsträger im Unternehmen entsprechend
auszubilden.
Dieses Seminar informiert kompakt und kompetent über die relevanten
Themen im Gefahrgutrecht.
Themenschwerpunkte
Einführung in die Vorschriften des Gefahrgutrechts
GGVSE, ADR, RSE, GGAV, ADR-AusnV
Inhalt der Rahmenverordnung GGVSE
Verantwortlichkeiten bei der Durchführung von Gefahrguttransporten
ADR
Aufbau der Anlagen A und B
Klassifizierung
Verpackung
Kennzeichnung
Begleitpapiere
Ausrüstung von Fahrzeugen
Durchführung der Beförderung
Die Durchführungsrichtlinie RSE
Ausnahmen
GGAV
ADR-Ausnahmeverordnung
Sonderfall gefährliche Abfälle
Arbeiten mit Vorschriften anhand von Fallbeispielen
Versandstücktransport
Tankfahrzeuge
Lose Schüttung
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die an der
betrieblichen Gefahrgutkette beteiligt sind und sich ein
Grundlagenwissen aneignen möchten.
Neukundenrabatt von 10% auf die erste Anmeldung
Treuerabatt von 15% aber der dritten Anmeldung
Inhouse Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen
auch als Inhouse Veranstaltung durch. Unsere Experten entwickeln ein
Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres
Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!
Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30. Der letzte Schulungstag endet gegen 17:00.
Diese Veranstaltung wurde vom Verband deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI) mit 1 Punkt bewertet. |
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