Sprachalarmanlagen
In Objekten, bei denen im Brandfall mit einer hohen Personengefährdung zu rechnen ist (dies sind Verkaufsstätten, Versammlungsstätten und Hochhäuser im Sinne der jeweiligen Verordnungen bzw. Richtlinien der Bundesländer), sind Sprachalarmanlagen (SAA) als Bestandteil von Brandmeldeanlagen vorgeschrieben.
SAA sind Anlagen zur Ausgabe von „Anweisungen an Beschäftigte und Besucher“, die im Brandfall automatisch von einer Brandmeldeanlage angesteuert werden.
SAA sind seit September 2007 nach VDE 0833, Teil 4 auszuführen, also zu Planen, zu Errichten und zu Betreiben. Hier kommen auf die beteiligten Kreise erhebliche Forderungen zu.
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