Sprachalarmanlagen
In Objekten, bei denen im Brandfall mit einer hohen Personengefährdung zu rechnen ist*, sind Sprachalarmanlagen (SAA)** als Bestandteil von Brandmeldeanlagen vorgeschrieben.
SAA sind seit September 2007 nach VDE 0833, Teil 4 auszuführen, also zu Planen, zu Errichten und zu Betreiben. Hier kommen auf die beteiligten Kreise erhebliche Forderungen zu.
Mit dem Lehrgang bieten wir eine umfassende Schulung für die nachstehenden Zielgruppen an.
* Dies sind Verkaufsstätten, Versammlungsstätten und Hochhäuser im Sinne der jeweiligen Verordnungen bzw. Richtlinien der Bundesländer.
** Sprachalarmanlagen sind Anlagen zur Ausgabe von „Anweisungen an Beschäftigte und Besucher“, die im Brandfall automatisch von einer Brandmeldeanlage angesteuert werden.
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