Umgang mit Asbest in Entsorgungsunternehmen
Nach § 11 EfbV und § 6 TgV behördlich genehmigter Lehrgang; gilt auch für betriebliche Abfallbeauftragte.
Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbest-/Asbestzementprodukte (Fassadenplatten, Abwasserrohre), die entfernt und entsorgt werden müssen. Der Umgang mit diesen Abfällen setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519 voraus.
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